Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Studio Training

  1. Alle Preise sind pro Person in CHF inkl. 7.7% Mehrwertsteuer.
  2. Training auf ärztliche Verordnung und damit einhergehend eine Abrechnung über die Krankenkasse des Patienten kann nur bei den entsprechend zugelassenen Trainingspersonen erfolgen, was im Voraus zu klären und entsprechend festzulegen ist.
  3. Das jeweils gewählte Abonnement berechtigt zum Bezug der vereinbarten Trainingslektionen. Angeleitet wird das Training von selbständig arbeitenden, erfahrenen und ausgewiesenen Trainer/ Innen innerhalb der Räumlichkeiten der PILATESwiss GmbH.
  4. Die Termine werden jeweils in gegenseitigem Einvernehmen und im Voraus festgelegt.
  5. Verabredete Termine sind spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls wird die ausgelassene Lektion verrechnet.
  6. Nicht bezogene Trainingsstunden eines Abonnements können nicht rückerstattet werden.
  7. Die Gültigkeit der Abos beträgt 3 bzw. 6 Monate. An Feiertagen werden die Trainingsmöglichkeiten angepasst.
  8. Im Falle eines Trainingsunterbruches aufgrund von Krankheit/Unfall wird dem Kunden eine Zeitgutschrift gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens sieben (7) Tage gedauert hat und der Nachweis mit einem Arztzeugniss erbracht wird. Die Zeitgutschrift aufgrund von Krankheit/Unfall erfolgt für die Dauer der Erkrankung/ Rekonvaleszenz, maximal für 6 Monate. Eine geldwerte Rückerstattung einer Zeitgutschrift ist ausdrücklich ausgeschlossen. 
  9. Das Abonnement ist einmalig auf eine Drittperson übertragbar.
  10. Bei einem Ortswechsel der PILATESwiss GmbH während der Laufzeit dieser Vereinbarung innerhalb der Stadt Zürich können keine Ansprüche oder Forderungen geltend gemacht werden.
  11. Für Betriebsunterbrüche in Folge höherer Gewalt kann Pilates PILATESwiss GmbH nicht haftbar gemacht werden.
  12. Innerhalb der Räumlichkeiten der PILATESwiss GmbH besteht keine Haftung für den Verlust von persönlichen Effekten oder Wertgegenständen.
  13. Gegenüber der Trainingsleitung besteht die Pflicht, jedwelche gesundheitlichen Einschränkungen, welche nicht bereits im Gesundheitsblatt bei Abschluss des ersten Abos vermerkt wurden, zu melden. Für Trainingsfolgeschäden aufgrund nicht gemeldeter gesundheitlicher Einschränkungen wird keine Haftung übernommen.
  14. Mit dem Kauf eines Trainings wird das Einverständnis zu dieser Vereinbarung ausdrücklich erklärt. Es wird weiter bestätigt, dass alle Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt und dass ein Vertragsdoppel mitsamt Beilagen ausgehändigt wurde.
  15. Die AGB gelten auch für alle Trainings mit anderen TrainerInnen innerhalb des Studios von PILATESwiss GmbH.
  16. Der oben vereinbarte Betrag ist nach Unterzeichnung fällig und vollumfänglich im Voraus zu begleichen. Möglich ist Barzahlung und EC-Karten.
  17. Ausschliesslicher Gerichtsstand für diese Vereinbarung ist Zürich, anwendbar ist Schweizer Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weiterbildung / Ausbildung

  1. Die beschriebenen Ausbildungen, Weiterbildungen, Workshops, Events und Retreats werden durch das Team von PILATESwiss ® GmbH unterrichtet. Die angegebenen Referenten können kurzfristig wechseln.
  2. Anmeldungen online über pilateswiss.ch
  3. Die Platzreservation erfolgt nach Eingangsdatum.
  4. Die Anmeldung ist verbindlich und wird bestätigt.
  5. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
  6. Die Kursgebühr ist online bezahlbar oder innert 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
  7. Es gelten die Kursgebühren gemäss aktueller Preisliste.
  8. In der Kursgebühr ist folgendes inbegriffen: Schulung, Kursunterlagen und eine Teilnahmebestätigung.
  9. Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind selber zu organisieren.
  10. Die Kursunterlagen werden am ersten Kurstag ausgehändigt. Voraussetzung ist der die bezahlte Kursgebühr.
  11. Die Spezialkonditionen für die 450 Stunden Pilates Ausbildung gelten nur für das Gesamtpaket und sind als Gesamtbetrag vor dem ersten Kursbeginn geschuldet. Bei Abbruch der 450 Stunden Pilates Ausbildung werden die bereits besuchten Kurse zu den normalen Konditionen zuzüglich einer Annullationsgebühr von CHF 80.- pro Kurs verrechnet und der Restbetrag zurückerstattet.

Annullation / Umbuchung

  1. Weiterbildungsumbuchungen bzw. -annullation müssen schriftlich bei PILATESwiss eingereicht werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Die nachfolgenden- Gebührenbestimmungen gelten auch für alle Prüfungen. Nichterscheinen an einer Prüfung wird mit „nicht bestanden“ gewertet.

Bei Annullationen fallen folgende Gebühren an:

  1. CHF 80.- nach Anmeldung
  2. 50% der Weiterbildungsgebühr weniger als 30 Tage vor Schulungsbeginn (auch mit Arztzeugnis).
  3. 100% der Weiterbildungsgebühr nach Lehrgangsbeginn (auch mit Arztzeugnis).
  4. Bei Nennung eines ErsatzteilnehmerIn, welche die Voraussetzungen für die Weiterbildung erfüllt, ist lediglich die Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- fällig. Der Weiterbildungsbetrag wird auf den ErsatzteilnehmerIn überschrieben.
  5. Bei Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Kurs erhoben. Eine Weiterbildung kann maximal zweimal vom Kunden umgebucht werden.
  6. Das Weiterbildungs-Institut hat das Recht, Schulungen, Workshops und Events ersatzlos zu annullieren, ohne dass daraus Regressansprüche aus gebuchten Übernachtungen, Betreuungs- oder Reisekosten geltende gemacht werden können.
    Die KursteilnehmerInnen werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits getätigte Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
  7. Änderungen der Weiterbildungsprogramme/-inhalte und LeiterInnen sowie Preisänderungen sind dem Anbieter vorbehalten.
  8. Der Kursort wird mit der Kursbestätigung mitgeteilt und kann ausserhalb von Zürich liegen. Änderungen des Kursortes bleiben vorbehalten.
  9. Die Versicherung ist Sache des/der Teilnehmer/in. Es werden keine Haftungen für Un- fall oder Diebstahl während der Schulung übernommen.
  10. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus den Geschäftsbedingungen zwischen dem Anbieter und Kursteilnehmer/in ist der Gerichtsstand Zürich, Schweiz. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Verträgen.
  11. Versicherung: Für alle Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. TeilnehmerInnen sind selber für eine ausreichende Versicherung verantwortlich.